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SG Oldenburg, 04.02.2005 - S 41 AL 199/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
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- BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R
Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung
Auszug aus SG Oldenburg, 04.02.2005 - S 41 AL 199/04
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.10.2000 (Az. B 12 KR 7/00 R) wird eine Maßnahme bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger nicht dadurch zur "Beschäftigung" i. S. von § 25 SGB III, dass ein Teil der Weiterbildung durch praktische Arbeit in einem Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb durchgeführt wird, wenn dieser Ausbildungsabschnitt nach seiner rechtlichen und tatsächlichen Gestaltung organisatorisch und inhaltlich sowie nach seiner Dauer als unselbständiger Teil der Maßnahme bei dem Bildungsträger anzusehen ist.Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R -, auf das im Widerspruchsbescheid verwiesen wird, ist in DBIR Nr. 4666a zu § 168 AFG abgedruckt.